
Ihre Gesundheit am Arbeitsplatz
Ihr Betriebsarzt in Bad Kreuznach, Simmern, Ingelheim am Rhein und Kastellaun.

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Beschäftigungsverbot
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Ein Betriebsarzt (Arbeitsmediziner) entscheidet nicht alleine über ein Beschäftigungsverbot, aber er spielt eine wichtige Rolle bei der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit und der Sicherheit am Arbeitsplatz. Hier ist eine klare Übersicht:
1. Rolle des Betriebsarztes
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Gefährdungsbeurteilung: Der Betriebsarzt prüft, ob die Arbeit gesundheitliche Risiken für die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter birgt.
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Empfehlung: Er kann ein Beschäftigungsverbot empfehlen, z. B. bei Schwangerschaft, Infektionsrisiken, körperlicher Überlastung oder gefährlichen Stoffen.
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Beratung: Gibt Hinweise an Arbeitgeber, wie Arbeitsbedingungen angepasst werden können (z. B. Versetzung auf leichtere Tätigkeiten).
2. Entscheidung über das Beschäftigungsverbot
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Individuelles Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft:
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Entscheidet der Frauenarzt / Gynäkologe.
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Betriebsarzt kann nur medizinische Beratung geben und das Risiko für den Arbeitgeber einschätzen.
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Allgemeines Gesundheitsrisiko:
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Betriebsarzt kann den Arbeitgeber schriftlich empfehlen, die Arbeit vorübergehend auszusetzen oder anzupassen.
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Endgültige Entscheidung liegt beim Arbeitgeber in Abstimmung mit Arzt / Betriebsarzt.
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